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Impressum

The Week Shop

Fco. Vidal Sureda 35

E-07015 Palma de Mallorca

Spanien

 

Sitz der Gesellschaft: Palma de Mallorca

Handelsregistereintragung: AG Palma de Mallorca

Ust.-ID-Nr.: B-57715716

 

Internet Marketing Agentur

Absolute Visual Communication

Webseite: Internet Marketing Mallorca

 

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Allgemeine geschäftsbedingungen

TheWeekShop.com ist bei dem Verkauf von auf der Seite beworbenen Ferienunterkünften nicht als Vertragspartei zu betrachten. Wir besitzen keine Ferienunterkünfte und können auch für die auf der Seite präsentierten Ferienunterkünfte lediglich Kaufverträge für unsere Kunden als Vermittler abschließen. Die Seite agiert als Online-Marktplatz, wo Verkäufer ihre Feriennutzungsrechte an mögliche Käufer verkaufen oder zum Kauf anbieten können. Wir sind an dem eigentlichen Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer nur provisionstechnisch für die Vermittlung beteiligt.

Folglich liegt die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit bezüglich der gelisteten Angebote, ihr Wahrheitsgehalt oder ihre Richtigkeit (inklusive ihrer Inhalte), die Berechtigung/Fähigkeit der Verkäufer zum Verkauf bzw. die Zahlungsfähigkeit der Käufer in alleiniger Verantwortung der Nutzer.

Die Seite ist als Sammelwerk und/oder Datenbankwerk und/oder einfache Datenbank urheberrechtlich geschützt und ebenso sind ihre Inhalte (beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, Texte, Fotografien, Karten etc.) als Werke im Sinne des Urheberrechts und/oder anderer Leistungsschutzrechte durch Urhebergesetze, internationale Abkommen und andere Gesetze wie z. B. das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb geschützt. Die Texte, Dateien, Bilder, Fotos und weiteren Materialien der Seite sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sämtliche Inhalte der Seite sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind verpflichtet, jegliche Urheberrechtshinweise, -informationen oder -einschränkungen, die in den Inhalten der Seite veröffentlicht werden, einzuhalten. Das Kopieren oder Speichern von Inhalten zu anderen Zwecken als zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von uns oder des jeweiligen Urheberrechtsinhabers ausdrücklich verboten.

§1 Provisionsanspruch

1.1

Die Online-Maklerfirma TheWeekShop.com – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für

die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 21%):

bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5 % des Kaufpreises.

1.2

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

 

§2 Fälligkeit der Provision

2.1

Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.

2.2

Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines anderen Kaufvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle des ursprünglichen Kaufvertrages).

 

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

§5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 3 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

 

§6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

 

§7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

 

§8 Haftung

8.1

Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.

8.2

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

§9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

9.1

Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §9.1 selbst.

9.2

Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.